Kunden-Information 13.09.2017
Darlehensnehmer können einen Kredit oder ein Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren kündigen,
den Banken ist das nicht gestattet.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Ein Immobilien-Kredit kann nur dann nach Ablauf von zehn Jahren gekündigt werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes vom Darlehensnehmer keine Änderungen am Darlehensvertrag vorgenommen wurden.
- Bei Sonderkündigung ist zu beachten, dass die Kündigungsfrist sechs Monate beträgt.
- Die Zehn-Jahresfrist beginnt erst mit der vollständigen Auszahlung der Darlehens-Summe an den Darlehensnehmer.
- Bei der Darlehens-Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren fällt keine Vorfälligkeits-Entschädigung an.
Neustrelitz, 13.09.2017