Kunden-Information 29.10.2020
Das Baukindergeld soll verlängert werden
Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Das Wichtigste in Kürze
• 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
• Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
• Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
• Mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
• Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen