Kunden-Information 5. März 2024

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

  • Zuschuss bis zu 23.500 Euro

  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern

 

Was wird gefördert ?

Der Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizungen

  • wasserstoffähigen Heizungen

  • innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuerbarer Energien

  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt

  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz

  • die akustische Fachplanung

  • Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.


Finanz-Beratung Manfred Rohr - Ihr Finanzberater in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Finanzierungen, Umschuldungen und Kredite aller Art.

Folgende Städte sind im aktuellen Versorgungsgebiet enthalten: Waren, Röbel, Mirow, Wesenberg, Neustrelitz, Woldegk, Pasewalk, Prenzlau, Eggesin, Torgelow, Ueckermünde, Anklam, Friedland, Jarmen, Altentreptow, Dargun, Teterow, Malchin, Stavenhagen, Demmin, Penzlin, Burg Stargard und nicht zuletzt Neubrandenburg.