Kunden-Information 5. März 2024
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
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Zuschuss bis zu 23.500 Euro
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für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
Was wird gefördert ?
Der Kauf und die Installation von
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solarthermischen Anlagen
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Biomasseheizungen
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elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
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Brennstoffzellenheizungen
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wasserstoffähigen Heizungen
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innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
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der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
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Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
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die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
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die akustische Fachplanung
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Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.