Kunden-Information 5. März 2024

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

  • Zuschuss bis zu 23.500 Euro

  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern

 

Was wird gefördert ?

Der Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen

  • Biomasseheizungen

  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizungen

  • wasserstoffähigen Heizungen

  • innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuerbarer Energien

  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt

  • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz

  • die akustische Fachplanung

  • Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.

Kunden-Information 6. März 2024

Klima Darlehen Express
 
    • Für ausgewählte Maßnahmen bis 50.000 EUR 
    • Günstige Konditionen
    • Ohne Grundschuld oder Hypothek bis 50.000 EUR
    • In drei Laufzeitvarianten möglich
    • Langfristige Zinssicherheit und konstante Raten über die gesamte Laufzeit möglich

Welche Maßnahmen werden finanziert?
Erneuerung/Sanierung bestehender Heizungsanlagen (in folgenden Fällen):

    • Luft/Wasser-Wärmepumpe
    • Sole/Wasser-Wärmepumpe
    • Wasser/Wasser-Wärmepumpe
    • Erdwärmepumpe/Geothermie
    • Photovoltaikanlage
    • Solarthermie-Anlag